Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) im Vorhinein ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Eine Patientenverfügung wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Solange eine Person jedoch selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.
Ihr Hausarzt kennt Sie am Besten und ist daher der erste Ansprechpartner für die Erstellung einer Patientenverfügung. Wenn ihr Hausarzt die Erstellung einer Patientenverfügung ablehnt, so gibt es die Möglichkeit einen Termin für ein Beratungsgespräch im Landesverband zu vereinbaren.
Personen, die bereits von spezialisierten Teams (die in der Hospizbetreuung und Palliative Care tätig sind) betreut werden, können sich an das betreuende Team wenden, für alle Anderen bietet der Landesverband dieses Service an.
Dieses Service ist für alle Interessierten kostenlos.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Anmeldung unter 02236/860 131
Nähere Informationen und die Unterlagen zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie auch auf der Seite der NÖ Patientenanwaltschaft.
Patienten-Verfügung in einfacher Sprache
Der neue „Leicht Lesen – Ratgeber Patientenverfügung“ ist verfügbar. Die ARGE Patientenanwält*innen hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich einen Leicht Lesen – Ratgeber zur Patienten-Verfügung herausgebracht, der für Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeit sowie Nicht-Deutsch als Erstsprache geeignet ist.