Empfehlung Impfungen für haupt- und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen der Hospiz- und Palliativbewegung in NÖ
vom 2021-08-06
Der aktuelle Stand ist, dass das Land NÖ ab 1.9.2021 im gesamten Landesdienst, nicht nur im Gesundheitsbereich, neue Mitarbeiter*innen nur dann einstellt, wenn diese gegen COVID-19 geimpft sind. Die Recherche bei anderen Trägern hat ergeben, dass man auch dort diese Regelung für hauptamtlichen Mitarbeiter*innen übernehmen wird. Einzelne Träger haben bereits beschlossen ab einem bestimmten Zeitpunkt (1.9.21 oder 1.1.22) auch im ehrenamtlichen Bereich nur mehr geimpfte Personen aufzunehmen.
Grundsätzlich ist das eine Trägerentscheidung und es obliegt den jeweiligen Leitungen dies zu entscheiden. Wir als Landesverband empfehlen aus heutiger Sicht bei Neuaufnahmen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (im Hinblick auf Sicherheit und Arbeitsbelastung in der Zusammenarbeit im Team), ab einem von der Leitung bestimmten Zeitpunkt, nur mehr geimpfte ehrenamtlich tätige Hospizbegleiter*innen im direkten Patientenkontakt, aufzunehmen.
Bereits jetzt tätige ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen ohne Impfung werden gebeten mit FFP2 Maske und gültigem, negativem Test und unter Einhaltung der Abstandsregel in der persönlichen Begleitung in Präsenz tätig zu werden.
Für hauptamtliche MA ohne Impfung sollte das Tragen der FFP2 Maske aus unserer Sicht derzeit noch verpflichtend sein. Eine Entscheidung bezüglich Maskenpflicht im Team, wenn nicht geimpfte Kolleg*innen im Dienst sind, ist vom Träger zu treffen. Derzeit gibt es unterschiedliche Entscheidungen, die erfahrungsgemäß zu Spannungen im Team führen (Müssen alle im Team dann eine Maske tragen, nur die betroffene Person, wer trägt dann die Verantwortung,….???? Viele Fragen, die im Vorfeld zu klären sind und den aktuellen Richtlinien entsprechen müssen). Außerdem ist es schwierig zu bestimmen wer dafür verantwortlich ist die Abstandsregel einzuhalten.
Um die Situation auch im kommenden Herbst und Winter in Balance zu halten, empfehlen wir dringend Homeoffice Regelungen beizubehalten und die Nutzung von Videokonferenzen zu forcieren, wo dies möglich ist.