IHRE/DEINE STIMME ZÄHLT

Mitgliedschaft im Landesverband Hospiz NÖ

Einzel-Mitgliedschaft

Die Hospizbewegung braucht Ihre Stimme!
Kommen Sie mit uns ins Gespräch und werden Sie unterstützendes Mitglied im Landesverband Hospiz NÖ unter dem Motto:

  • EINE starke Stimme – Hospiz bewegt
  • Zusammen bewegen wir mehr

Ihre Mitgliedschaft ist kostenlos, aber für uns unendlich wertvoll!

Mit Ihrer Mitgliedschaft ist keinerlei Verpflichtung verbunden. Wir freuen uns aber über jede weitere Bekanntmachung von Hospiz und Palliative Care in Ihrem Umfeld.

Beitrittserklärung ausfüllbar inkl. DSGVO EinzelMG

 

Institutions-Mitgliedschaft

Das Beitrittsformular für die Mitgliedschaft im Landesverband Hospiz Niederösterreich und die Aufnahmekriterien finden Sie hier:

Beitrittserklärung Institutionen inkl. DSGVO

MG Vorteile für Teams

Aufnahmekriterien für ordentliche Mitglieder

In den Landesverband Hospiz Niederösterreich können laut § 4 der Statuten als ordentliche Mitglieder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes aufgenommen werden.

  • Der Antragsteller hat eine zutreffende Bezeichnung, welche die Organisationsform und den Rechtsstatus ausdrückt und ausweist, dass der Antragsteller ein Teil der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung (laut GÖG 2014) ist.

 

  • Der Antragsteller legt dem Landesverband
  • das Selbstverständnis – Leitbild, Herkunft, Träger, organisatorische und/oder weltanschauliche Einbindung
  • die Ziele
  • ein Entwicklungskonzept
  • einen Bericht über Schwerpunkte der Aktivitäten (z.B. Begleitung, Betreuung, Bildung, Trauerbegleitung …

schriftlich vor.

 

  • Die volle Übereinstimmung mit den Vereinsstatuten und den Leitlinien des Landesverband Hospiz Niederösterreich wird vom Vorsitzenden, bzw. Vorstand oder des Leiters des aufnahmewerbenden Vereins/Institution/Gruppierung mit Unterschrift bestätigt.

 

  • Der Antragsteller leistet einen aktiven Einsatz für Menschen in der letzten Lebensphase und deren Angehörige im Sinne der Grundsätze der Hospizbewegung. Dies kann sowohl durch Angebote der ambulanten, stationären oder teilstationären Begleitung und Beratung geschehen.
  • Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt über Empfehlung mindestens eines Vorstandsmitgliedes oder der Geschäftsführung, das/die sich von der Tätigkeit der aufnahmewerbenden Institution überzeugt hat.

 

  • Haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen haben die für die Hospizarbeit entsprechende Schulung, Aus- und Weiterbildung entsprechend der Ausbildungsstandards des Dachverbandes Hospiz Österreich.

 

  • Die Institution bezieht ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in die Hospizbegleitung ein.

 

  • Die Mitglieder des Verbandes verpflichten sich zur ausdrücklichen Ablehnung der aktiven Sterbehilfe und aller Bestrebungen, die diesbezügliche derzeitige gesetzliche Lage in Österreich zu verändern.

 

  • Die Mitglieder des Verbandes lehnen Maßnahmen ab, die nur der Verlängerung des Lebens in der Sterbephase dienen, ohne den Willen des Patienten zu beachten.

Aufnahmekriterien inkl. DSGVO 2021