Qualitätskriterien – Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Am 24. Februar 2022 hat der österreichische Nationalrat das Hospiz‐ und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz soll der bedarfsgerechte und flächendeckende Auf‐ und Ausbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs für acht vom HosPalFG umfasste spezialisierte Hospiz‐ und Palliativangebote (sechs Angebote für Erwachsene sowie zwei HOS/PAL‐Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) unterstützt werden.
Gemäß § 9 HosPalFG hat jedes Bundesland einen Bedarfs und Entwicklungsplan für die Hospiz und Palliativversorgung zu erstellen. Die Grundlage für die Festlegung des angebotsspezifischen Auf- und Ausbaus des Versorgungsangebots in den einzelnen Bundesländern stellen die in den Qualitätskriterien definierten Planungsrichtwerte dar.
Die nunmehr von der Gesundheit Österreich veröffentlichten und im Einvernehmen festgelegten Qualitätskriterien stellen eine Aktualisierung/Präzisierung und inhaltliche Weiterentwicklung bereits vorliegender Qualitätskriterien bzw. deren Neudefinition auf Basis fachlich inhaltlicher Expertise dar. Die Kernleistungen/Kerninfrastruktur, durch die das jeweilige spezialisierte HOS/PAL Angebot ist definiert und Mindeststandards festgelegt.
HosPalFG, Fassung vom 07.07.2024.pdf (bka.gv.at)
Präambel Veröffentlichung Qualitätskriterien (goeg.at)