Wir haben in Österreich mobile Hospiz- und Palliative Teams, die sowohl im Spital als auch außerhalb, das bedeutet in einer privaten Unterkunft, im Flüchtlingsquartier oder auch in anderen Institutionen tätig sein können. Bei Bedarf können diese nicht nur von Ärzt*innen oder Krankenpfleger*innen angefordert werden, sondern auch von den Betreuer*innen und auch von den Betroffenen selbst. Das Angebot ist für Patient*innen kostenlos.
Darüber hinaus gibt es stationäre Einrichtungen wie Palliativstationen und Hospizstationen. Hier muss jeweils im Einzelfall geklärt werden, ob eine solche Option möglich und notwendig ist.
Die Betreuungsmöglichkeiten für Asylwerber*innen und Migrant*innen richten sich nach dem Asylstatus, der an der Farbe der Ausweiskarte zu erkennen ist:
Grün – Verfahrenskarte ist die erste Karte, die Asylwerber*innen bekommen. Mit dieser Karte bleiben sie meist im Erstaufnahmezentrum. Sie sind aber krankenversichert.
Weiß – Aufenthaltsberechtigungskarte. Es bedeutet, dass Asylwerber*innen in Österreich zum Verfahren zugelassen wurden und dass er/sie nun meist in eine Flüchtlingsunterkunft überstellt werden. Mit dieser Karte bekommt Patient*innen noch kein Pflegegeld.
Nach positiver Erledigung des Verfahrens bekommen Asylwerber*innen
Blau – Karte für Asylberechtigte. Mit dieser Karte können Patient*innen Pflegegeld beantragen.
Grau – Karte für subsidiär Schutzberechtigte. Auch diese Karte berechtigt zum Bezug von Pflegegeld.
Des Weiteren existieren noch die
Rot Weiß Rot Karte – ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen und
Gelb – Duldungskarte
Beide Karten berechtigen zur medizinischen Versorgung, spezielle Bedürfnisse müssen aber individuell geklärt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen und für Fragen steht
Frau Ursula Hauk unter
M: +43 664 833 96 43
Mail: u.hauk@hospiz-noe.at
gerne zur Verfügung.